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Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

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Datum:
Veröffentlicht: 17.3.21
Von:
Julia Talpa
Klarstellende Erläuterungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen aus dem 408.Newsletter

 

 Liebe Eltern,

wir möchten Ihnen noch einmal kurz die aktuellen Regelungen für Kinder mit leichten und schweren Krankheitssymptomen erläutern.

 

  • Kranke Kinder dürfen die KIndertagesbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht bersuchen.
  • Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:
  1. Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie,
  2. Verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber)
  3. gelegentlichen Husten,
  4. Halzkratzen oder Räuspern
  5. kurzzeitigem Nasenlaufen (z.B. beim Wechsel vom Außen- in den Innenbereich

 

Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.

 Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist auch möglich bei:

  • leichten Krankheitssymptomen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.

Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nach einer Erkrankung des Kindes wieder möglich wenn:

  • das Kind nur leichte Symptome hatte und wieder gesund ist, ein Corona-Test ist nicht notwendig
  • das Kind krank war und wieder gesund ist oder nur leichte Krankheitssympotme aufweist. Hier ist ein negativer Corona-Test notwendig.


Der Ausschluss des Kindes im Tagesverlauf ist nur dann vorgesehen, wenn eine Verschlechterung des Allgemeinzustandes eines KIndes (Fieber,starker Husten, Hals-und Ohrenschmerzen usw.) auftritt. Wir möchten deshalb weiter an sie appellieren, wie schon in den zurückliegenden Monaten mit dem notwendigen Augenmaß vorzugehen.

Auszug aus dem 408.Newsletter (Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung)

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kindergarten Team